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Pflichtfortbildung für Fahrzeugführer

Fortbildungen für mehr Sicherheit

Neue, strengere Richtlinien bei der regelmäßigen Fortbildung in Sachen Fahrsicherheit gelten für Lkw-Fahrer mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen. Nach dem neuen aktuellen Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz müssen gewerbsmäßige Fahrer alle fünf Jahre eine 35-stündige Weiterbildung nachweisen und diese in den Führerschein eintragen lassen. „Damit soll die Sicherheit im Straßenverkehr verbessert werden.“

Kraftfahrer, die vor dem 9. September 2008 (Personenverkehr) beziehungsweise vor dem 9.September 2009 (Güterverkehr) ihren Führerschein der Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erworben haben, müssen alle fünf Jahre Weiterbildungen von mindestens 35 Stunden nachweisen. Diese bestehen inhaltlich aus der Verbesserung des rationalen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln, der Anwendung der Vorschriften sowie den Themen Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung und Logistik.
Gewerbliche Kraftfahrer, die den Führerschein nach dem 9. September 2008 für den Personenverkehr beziehungsweise nach dem 9. September 2009 für den Güterverkehr erworben haben, müssen eine so genannte Beschleunigte Grundqualifikation erwerben. Diese besteht aus 140 Stunden und schließt mit einer theoretischen Prüfung von der zuständigen Industrie- und Handelskammer ab.

Für Rückfragen steht Ihnen unser Disponent Michael Bruns unter Tel. 05191/60937 gerne zur Verfügung.